Satzung



1. Abschnitt: Selbstverständnis, Ziele, Name und Sitz

§ 1 Selbstverständnis

1. Die Junge Union Berlin-Mitte ist eine selbstständige politische Vereinigung junger Menschen mit christlichem, demokratischem und sozialem Bewusstsein.
2. Sie setzt sich zur Aufgabe, die Anliegen der jungen Generation in der Arbeit der CDU zu wahren, junge Menschen an politische Verantwortung heranzuführen und die politische Arbeit und Entwicklung der CDU zu fördern.
 

§ 2 Ziele

Die Junge Union Berlin-Mitte setzt sich insbesondere dafür ein,
  1. die Belange junger Leute in der CDU sowie gegenüber Behörden, Verbänden und anderen Organisationen zu vertreten,
  2. die politische Willensbildung in der CDU, in der Jungen Union und im öffentlichen Leben zu fördern,
  3. die Ideen von CDU und Junger Union zu verbreiten, für ihre Ziele zu werben und neue Mitglieder zu gewinnen,
  4. die Mitglieder über alle wichtigen politischen Fragen zu unterrichten und sie zur Teilnahme an der praktischen Politik anzuregen,
  5. auf die Aufstellung qualifizierter junger Leute in der CDU als Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen hinzuwirken,
  6. die Erinnerung an die Teilungsgeschichte lebendig zu halten.

§ 3 Name und Sitz

1. Der Kreisverband ist die Organisation der Jungen Union Deutschlands, Landesverband Berlin, im Bezirk Mitte von Berlin.
2. Er führt den Namen „Junge Union Berlin-Mitte“. Seine Ortsverbände führen zusätzlich ihre eigenen Namen.
3. Sein Sitz ist Berlin-Mitte.
 

2. Abschnitt: Aufbau des Kreisverbandes

§ 4 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft regelt sich nach den Vorschriften des Landesverbandes der Junge Union Berlin.
§ 5 Kreisvorstand
Der Kreisvorstand besteht mindestens aus
1. dem Kreisvorsitzenden,
2. bis zu vier stellvertretenden Kreisvorsitzenden,
3. dem Schatzmeister.
Es kann zudem gewählt werden,
1. ein Kreisgeschäftsführer,
2. ein Schriftführer,
3. und bis zu neun Beisitzer.
Über die Größe des Vorstands entscheidet die Mitgliederversammlung vor Eintritt in den Wahlgang. 
 

§ 6 Geschäftsführender Kreisvorstand

Der geschäftsführende Kreisvorstand besteht aus dem Kreisvorsitzenden, den Stellvertretern, dem Schatzmeister und dem Kreisgeschäftsführer, soweit gewählt.
Der Kreisvorstand kann per Beschluss Aufgaben auf den Geschäftsführenden Kreisvorstand übertragen.
 

§ 7 Beratende Sitzungsteilnahme

An den Sitzungen des Kreisvorstandes nehmen mit beratender Stimme teil:
  1. Mitglieder des Landes- oder Bundesvorstandes der Jungen Union, die dem Kreisverband angehören,
  2. der Vorsitzende der Berliner Schüler Union Mitte oder dessen Vertreter.
  3. die Ortsvorsitzenden der Ortsverbände der Jungen Union Berlin-Mitte.

§ 8 Sitzungsleitung und -einberufung

Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Kreisvorsitzenden einberufen und von ihm oder einem Stellvertreter geleitet. Der Kreisvorstand muss auf Antrag eines Viertels seiner gewählten Mitglieder binnen einer Woche einberufen werden.
 

§ 9 Ausscheiden des Kreisvorsitzenden

Legt der Kreisvorsitzende sein Amt nieder, entscheidet der Kreisvorstand mit einfacher Mehrheit darüber, welcher der stellvertretenden Kreisvorsitzenden den Kreisvorsitz geschäftsführend übernimmt. Scheidet ein anderes Kreisvorstandsmitglied aus, so wird sein Ressort erforderlichenfalls durch Vorstandsbeschluss einem der verbleibenden Vorstandsmitglieder übertragen. Scheiden der Kreisvorsitzende und seine Stellvertreter aus, muss der gesamte Vorstand innerhalb eines Monats neu gewählt werden.
 

§ 10 Kooptationen

Zusätzlich zu den Kreisvorstandsmitgliedern nach § 2, können weitere Mitglieder des Kreisverbandes für eine bestimmte Zeit oder für die Dauer der Wahlperiode in den Kreisvorstand kooptiert werden. Über die Kooptation beschließt der Kreisvorstand mit einfacher Mehrheit.
Die Kooptation endet:
  1. durch den Verzicht der kooptierten Person,
  2. durch Ablauf der Zeit, für die die Kooptation erfolgte,
  3. durch Beschluss des Kreisvorstandes oder der Kreisversammlung mit einfacher Mehrheit.

§ 11 Aufgaben des Kreisvorstandes

Der Kreisvorstand leitet den Kreisverband und führt dessen Geschäfte. Er führt außerdem die Beschlüsse der Kreisversammlung durch. Der Kreisvorsitzende vertritt den Kreisverband mit einem Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes nach außen.
 

§ 12 Arbeitskreis Politik

Der Arbeitskreis Politik (AK Politik), ist ein ständiger offener Arbeitskreis der Jungen Union Berlin-Mitte, dessen Ziel und Aufgabe insbesondere die inhaltliche Aufarbeitung aktueller Themen und die Beratung des Kreisvorstandes ist. Vorsitzender und Stellvertretender Vorsitzender des AK Politik werden vom Kreisvorstand der Jungen Union Berlin-Mitte auf Vorschlag in geheimer Wahl gewählt. Beschlüsse des AK stehen unter dem Zustimmungsvorbehalt des Kreisvorstandes.
 

§ 13 Ehren- und Fördermitglieder

Die Jahreshauptversammlung der Jungen Union Berlin-Mitte kann Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder auf Vorschlag des Vorstandes wählen. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende können nur per Beschluss des Vorstandes von Veranstaltungen und Sitzungen der Jungen Union Berlin-Mitte oder seiner Organe ausgeschlossen werden. Der Ehrenvorsitzende kann mit beratender Stimme an Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen.
 

3. Abschnitt: Schlussvorschriften

§ 14 Anwendung ergänzender Vorschriften

Für alle Fälle, die nicht durch diese Satzung geregelt werden, finden die Satzung der Jungen Union Berlin, sowie der Jungen Union Deutschlands und ersatzweise die Landesverbandssatzung der Berliner CDU sowie das Statut der CDU Deutschlands Anwendung.

§ 15 Inkrafttreten

Eine von der Kreisversammlung beschlossene oder geänderte Satzung tritt am Tage ihrer Genehmigung durch den Landesausschuss der Jungen Union Berlin in Kraft.

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